Unser kostenfreies Strategiegespräch können Sie auf Wunsch bei der Anfrage dazubuchen. Wir besprechen dannn gemeinsam, ob eine Fondspolice für Sie sinnvoll ist und ermitteln geeignete Beträge und Zahlungsweisen.
Hinweis: Dies stellen lediglich Empfehlungen anhand unserer Erfahrungswerte zur optimalen Nutzung der Fondspolice dar. Eine davon abweichende Gestaltung nach eigenen Vorstellungen ist selbstverständlich möglich.
Eine Fondspolice ist eine Kombination aus Investmentfonds und einer Versicherungspolice. Die Versicherungspolice bildet dabei den rechtlichen Mantel und bietet somit weitreichende Vorteile gegenüber einem klassischen Fondsdepot bei einer Bank (z.B. Steuervorteile). Die Anlagebeträge werden, wie bei beim klassischen Fondsdepot direkt in die Investmentfonds investiert und die Versicherung übernimmt die Fondsverwaltung (ähnlich einer Depotbank).
Generell ist die Fondspolice für jeden langfristigen Sparer geeignet, der Vermögen aufbauen oder fürs Alter vorsorgen möchte. Wir empfehlen eine Mindestspardauer von 12 Jahren und bis mindestens zum 62. Lebensjahr, um die steuerliche Begünstigung in Anspruch nehmen zu können.
Bei einem Bankdepot wird jährlich geprüft ob Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen etc.) realisiert wurden und sofern diese über dem Sparerpauschbetrag liegen, wird direkt die entsprechende Kapitalertragssteuer ans Finanzamt abgeführt. Zudem kann eine Vorabpauschale auf Kursgewinne erhoben werden, die dann ebenfalls abgeführt wird. Die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) liegt bei 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % ) zzgl. eventueller Kirchensteuer. Also mind. 26,375 %. Je nach Fondsart greift eine Teilfreistellung auf die Erträge.
Bei der Fondspolice verbleiben alle Erträge in der Police bis zu dem Zeitpunkt der Auszahlung (Ablauf oder Entnahme während der Laufzeit). Es fällt daher lediglich zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Ertragsbesteuerung an. Wird der Anlagebetrag zudem mind. 12 Jahre in der Police belassen und frühestens ab dem 62. Lebensjahr abgerufen, unterliegen die Erträge dem steueroptimierten Halbeinkünfteverfahren. Bei diesem wird der Ertrag lediglich zu 50 % mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Bei Fondspolicen greift zudem eine Teilfreistellung von 15%. Die Ertragsbesteuerung liegt somit insgesamt bei ca. 18 % (ausgegangen vom Spitzensteuersatz mit 42 %) ggfsl. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Bei der Fondspolice bestehen zudem die Vorteile, dass Fondsumschichtungen innerhalb der Police keine zu versteuernden Erträge auslösen und ohne Kosten / Ausgabeaufschläge durchgeführt werden können. Das Bezugsrecht im Todesfall kann bei der Fondspolice frei bestimmt werden. Bei normalen Fondsdepot greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge.
Die hier aufgeführten Regelungen stellen keine individuelle Steuerberatung dar und es besteht keine Garantie für deren Vollständigkeit.
Ja, es kann jederzeit (wie beim klassischen Fondsdepot) auf das Fondsguthaben zugegriffen werden. Bis zu 12x im Jahr kostenlos. Entweder durch Komplettentnahme (Vertragskündigung) oder auch Entnahme von Teilbeträgen. Zu beachten sind bei Teilentnahmen der Mindestbetrag je Entnahme (meist 500 €) und der in der Fondspolice zu verbleibende Restbetrag von meist 3.000 €.
Die Fondspolice hat eine einmalige Einrichtungsgebühr und laufende Gebühren, die anhand des Fondsguthabens ermittelt werden. Beide Gebühren werden aus dem Anlagebetrag bzw. dem Guthaben entnommen und es fallen keine Zusatzkosten an. Die Kosten sind transparent im Angebot aufgeführt und fallen durch unsere Sonderkonditionen sehr niedrig aus. Fondswechsel sind jederzeit, unbegrenzt und kostenlos möglich. Entnahmen sind bis zu 12x jährlich kostenlos. Bei Zuzahlungen wird die einmalige Einrichtungsgebühr auf den zusätzlichen Anlagebetrag fällig (jedoch nur bis 100.000 € Anlagebetrag. Darüber hinaus entfällt die Einrichtungsgebühr).
Es gibt innerhalb der Fondspolice eine ausreichend große Fondsauswahl (Aktien, Anleihen, Mischfonds, ETFs etc.) aus der man sich seine Fondszusammensetzung selbst zusammenstellen kann.
Sie können die Fonds grundsätzlich selbst auswählen oder Sie greifen auf unsere Anlagevorschläge zurück. Wir haben je nach Risikoneigung entsprechende Musterdepots erstellt (Defensiv, Ausgewogen, Chance) und entsprechende Fonds hinterlegt. Diese können auch jederzeit gewechselt werden (z.B. von Chance in Ausgewogen).
Den Vertragsablauf (das Vertragsende) können Sie beim Abschluss frei bestimmen. Spätestens zum Ablauf wird dann das bestehende Fondsguthaben an Sie zurückgezahlt oder Sie haben ein Wahlrecht dieses in eine lebenslange Rente umwandeln zu lassen und bekommen diese dann monatlich von der Versicherung ausbezahlt.
Unser Tipp:
Wählen Sie eine möglichst lange Laufzeit (max. 85 Lebensjahr) und gestalten Sie Ihre Rentenphase völlig flexibel durch Entnahmen aus dem Fondsguthaben (12x im Jahr kostenlos). So bleiben Sie weiterhin in den gewünschten Fonds investiert und partizipieren an deren Wertentwicklung und behalten zudem vollen Zugriff auf Ihr gesamtes Guthaben (z.B. bei unvorhergesehener Erkrankung sehr wichtig).
Ja, Sie können jederzeit einen Fondswechsel kostenlos durchführen. Das gilt für bestehendes Fondsguthaben und auch die Aufteilung von Zuzahlungen.